Steuer­beratung


Steuer­erklärungen, amtliche Anträge

Als steuerberatende Kanzleien zählen natürlich die Fertigung von Steuererklärungen und Steueranmeldungen für alle Steuerarten, sowie die Antragstellung gegenüber den zuständigen Behörden zu unseren Leistungen. Darüber hinaus prüfen wir für Sie auch bereits angefertigte Steuererklärungen.

Regelmäßig wiederkehrende Steuererklärungen

  • Die Einkommensteuererklärung
  • Die Körperschaftsteuererklärung
  • Die Gewerbesteuererklärung
  • Die Umsatzsteuerjahreserklärung
     

Unregelmäßig anfallende Steuererklärungen

  • Die Erbschaftsteuererklärung
  • Die Schenkungsteuererklärung

Steueranmeldungen

  • Die Lohnsteueranmeldung
  • Die Umsatzsteuervoranmeldung
  • Die Kapitalertragsteueranmeldung

Stellung von Anträgen

  • Beantragung von Kindergeld

Über­nahme der Buch­führung und Lohn­abrechnung

Wir übernehmen die Buchführung

Unser täglich Brot ist das Einrichten von Kontenrahmen und die Kontierung sämtlicher Belege unserer Mandanten. Wenn auch Sie keine Zeit haben, sich um Ihre Buchhaltung persönlich zu kümmern, wir tun es.

Darüber hinaus erstellen wir bei Bedarf auch sämtliche Abschlüsse. Im Einzelnen können dies folgende sein:

  • Einnahme-Überschussrechnung (EÜR)
  • Eröffnungsbilanz
  • Jahresabschluss mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und ggf. Anhang und Lagebericht
  • Zwischenabschluss
  • Auseinandersetzungsbilanz
  • Liquidationsbilanz
  • Erläuterungsbericht

Die Lohnbuchhaltung

Die Lohnbuchführung ist ein immer komplexer werdendes Gebiet, bei dem Sie ständig auf dem neuesten Stand sein müssen. Neben den vielen steuerrechtlichen Aspekten müssen vielfältige sozialversicherungsrechtliche Vorgaben beachtet werden. Eine detaillierte Kenntnis von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien ist daher unerlässlich, um zu den richtigen Beträgen zu gelangen.

Wir bieten Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Leistungspaket. Von der Übernahme einzelner Teile bis hin zur vollständigen Lohnbuchführung. Fordern Sie doch gleich Ihr unverbindliches Angebot an.

Richtig buchen – das Training

Wenn Sie Ihre Buchhaltung nicht aus der Hand geben wollen, aber Hilfe bei der richtigen Buchung brauchen, dann nehmen Sie doch an einem unserer Seminare teil. Gemeinsam mit Ihnen frischen wir Ihr bisheriges Wissen auf und vermitteln Ihnen Neues.

Seminarräume sind in Joachimsthal und Fürstenberg vorhanden.


Buch­führung mit Zukunft

Die Buchführung der Zukunft basiert auf der Digitalisierung von Belegen. Sie geben Ihre Belege nicht mehr aus der Hand sondern faxen diese über eine persönliche Faxnummer an das Rechenzentrum der DATEV. Dort werden die Belege automatisch digitalisiert und archiviert. Wir nutzen das Programm UNTERNEHMEN ONLINE.


Vertretung vor Finanz­ämtern, Finanz­gerichten und dem Bundes­finanzhof

Für unsere Mandanten stellen wir u.a. folgende Anträge gegenüber den Finanzämtern:

  • Anpassung der Steuervorauszahlung
  • Fristverlängerungen
  • Stundung der Steuerschulden
  • Erlass von Steuerschulden
  • Erstattung entrichteter Steuerzahlungen
  • Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids bzw. Aufhebung einer Steueranmeldung
  • Erstattung ausländischer Quellensteuer

Darüber hinaus kümmern wir uns auch um die Durchsetzung von Rechten gegenüber den Finanzämtern, Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof.

  • Im Einspruchsverfahren gegenüber dem Finanzamt,
  • Bei Klagen vor Finanzgerichten und bei Revisionen vor dem Bundesfinanzhof