Coaching

Eine umfangreiche Anzahl von kleinen und mittleren Unternehmen in der Region, vereinzelt auch überregional, setzt bereits auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung. Der Großteil, dieser von uns betreuten Mandanten, ist erfolgreich am Markt tätig und beschäftigt eine Vielzahl von Arbeitnehmern.

Zu unseren Schwerpunkten gehören:

  • Existenzgründung
  • Finanzierung
  • Insolvenz und Sanierung
  • Unternehmensnachfolge

Wir sehen uns selbst als langjähriger Wegbegleiter eines Unternehmers, oftmals von der Gründung an. Durch die Verfolgung der Geschäftsentwicklung und das interne Wissen sind wir in der Lage, frühzeitig eine drohende Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung oder andere Defizite zu erkennen, das Unternehmen zu beraten und einen Maßnahmenplan zu erarbeiten, der geeignet ist, eine Krise von vornherein zu vermeiden.

Eine Beratung sollte nicht erst dann in Anspruch genommen werden, wenn sich das Unternehmen in einer finanziell angespannten Lage bzw. in einer Krise befindet.


Coaching für Existenz­gründer

In der Vergangenheit haben wir uns mit den Kanzleien in Joachimsthal und Fürstenberg auf die steuerliche Betreuung von Unternehmen, speziell in der Gründungsphase, spezialisiert.

Dabei prüfen und entwickeln wir gemeinsam mit den Mandanten aus der Gründungsidee ein Konzept und daraus eine tragfähige Existenz. Unser Ziel ist es dabei, Sie auch nach der Gründungsphase in allen rechtlichen und steuerrechtlichen Fragen umfassend weiter zu beraten.

Die Gründungsberatung wird dabei stets von unseren Anwälten persönlich vorgenommen, die als Organ der Rechtspflege zu Unabhängigkeit und Zuverlässigkeit gesetzlich verpflichtet sind.

Rechtsanwalt Jens-Tilo Weise ist zudem als Gründercoach bei der KfW Bankengruppe gelistet.

Zu unseren Leistungen gehören:

  • Individuelle Existenzgründungsberatung
  • Erarbeitung von Verträgen (z.B. Miet,- Arbeits,- und Gesellschaftsverträge)
  • Erarbeitung und Erstellung der Rentabilitätsvorschau
  • Liquiditätsplanung
  • Hilfestellung bei der Finanzierung und Beantragung von Darlehen (Finanzierungsstrategien)
  • Beratung zur gezielten Werbung (Marketing)
  • Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Kostenrechnung, Controlling
  • Schulungen Arbeitsrecht/Mietrecht/Steuerrecht
  • PC-Schulungen Word/Excel/Internet

Wir verfügen an beiden Standorten über Schulungsräume. 


Finanzierungs- und Subventions­beschaffung

Egal ob Neugründung, Unternehmenserweiterung oder Sonderprojekte, kaum ein Unternehmer kommt heute noch ohne Finanzierungen aus. Erschwerend kommt hinzu, dass alle Banken generell vorsichtiger geworden sind und die formalen Anforderungen immer weiter steigen.

Mit unserem Know-How verschaffen wir Ihnen den Durchblick, besprechen gemeinsam die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten und kümmern uns um alle Formalitäten.

Ebenso beraten wir Sie auf dem komplexen und undurchsichtigen Feld der Subventionsbeschaffung. Dies gilt von der kommunalen Ebene bis hin zu den Subventionstöpfen der Europäischen Union. 


Insolvenz­wesen und Sanierungs­fragen

Das betriebswirtschaftliche Know-How und die Bindung an die Berufsordnung qualifizieren uns zu einem zuverlässigen und kompetenten Partner in allen Fragen des Insolvenzwesens und der Sanierung.

Zu unseren Leistungen gehören u.a. die:

  • Betriebswirtschaftliche Beratung im Vorfeld der Insolvenz
  • Prüfung der Sanierungsfähigkeit
  • Erstellung eines Sanierungsplanes und die Begleitung des Unternehmens als Sanierer
  • Prüfung der Vor- und Nachteile des außergerichtlichen Vergleichs
  • Insolvenzberatung
  • Erstellung eines Insolvenzplanes
  • Prüfung des Insolvenzplanes
  • Erstellung von Sachverständigengutachten
  • Insolvenzverwaltung
  • Tätigkeit als Treuhänder bzw. Sachverwalter
  • Liquidation

Unternehmens­nachfolge

Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen sind stark von der Unternehmerpersönlichkeit geprägt. Im Rahmen der Unternehmensnachfolge kann es sich daher empfehlen, einen Beirat in dem Unternehmen einzurichten, der in Abhängigkeit von der Ausgestaltung seiner Rechte von dem neuen Inhaber angehört werden muss oder in besonderen Fällen auf den Geschäftsbetrieb einwirken kann.

Dem Beirat sollten Personen angehören, die über eine hohe Fachkompetenz verfügen und die mit der Entwicklung des Unternehmens langjährig vertraut sind. Die Einrichtung eines Beirats kann somit im Interesse des Erhalts des Unternehmens stehen.

Als Rechtsanwalt eignen wir uns aufgrund der zumeist langjährigen Beziehung zu dem Unternehmen und unseres internen Wissens für eine Beiratstätigkeit. Für den Fall einer unterschiedlichen Bewertung einzelner Sachfragen zwischen dem Übergeber und dem Übernehmer des Unternehmens können wir zwischen den Beteiligten vermitteln.

Die Höhe der Vergütung richtet sich hierbei nach den allgemeinen Vorschriften des BGB’s. Der Umfang der Tätigkeit und die Größe des Unternehmens sollten bei der Vereinbarung der Vergütung berücksichtigt werden.